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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Tönning ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.toenning.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Ein Gebärdenvideo & eine Seite in leichter Sprache sind derzeit noch nicht vorhanden.
  • PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.
  • Video-Untertitel: Die meisten Videos haben keine Untertitel. Sobald wir die Möglichkeit dazu haben, werden sie mit Untertiteln veröffentlicht.
  • Die Tastaturnavigation im Hauptmenü ist nur eingeschränkt möglich.
  • Auf der Startseite wird die H1 nicht ausgegeben.
  • Die Kontraste im Menü und von Texten entsprechen nicht ganz den Anforderungen.
  • Die Slidershow im Banner ist nicht abschaltbar.
  • Die Überschriften-Hierarchie wurde nicht überall eingehalten.
  • Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder in den Galerien sind mit den korrekten Alternativtexten versehen. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
  • Die Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht immer aussagekräftig genug oder fehlen teilweise.
  • Verlinkungen: Nicht alle Verlinkungen besitzen aussagekräftige Titel-Texte. Dies ist wird ebenfalls nach und nach angepasst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.11.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 09.11.2023 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.11.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Stadt Tönning
Bürgermeisterin Dorothe Klömmer
Am Markt 1
25832 Tönning

Telefon: 0 48 61 / 614-0
Telefax: 04861 614-40
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

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