Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Datenschutzrechtliche Informationen zum Online-Antrag Wohngeld beantragen

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert. Ziel des vorliegenden Online Dienstes ist es, die Ihre Antragsdaten direkt zur zuständigen Wohngeldbehörde zu übermitteln. Die Daten werden also erhoben, auf eigenen Wunsch zwischengespeichert, übermittelt und nach einer erfolgreichen Übermittlung sofort wieder gelöscht (Online Dienst Wohngeld).
Die daran anschließende Prüfung Bearbeitung, Speicherung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldanträgen sowie die Aufbewahrung der Daten gemäß Ziffer 6 läuft davon getrennt in der Wohngeldbehörde unter Zuhilfenahme des jeweiligen Verwaltungs- und Fachverfahrens Wohngeld ab. Damit verbunden ist auch die Weitergabe der Daten an nachgelagerte Verwaltungsinstitutionen gemäß Ziffer 5.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für den Online Dienst Wohngeld ist das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Referat StK 30 - Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government
Niemannsweg 220
24106 Kiel
poststelle[at]stk.landsh.de
Verantwortlich für das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld ist die für Sie zuständige Wohngeldbehörde:
Sozialzentrum südliches Nordfriesland
Rathaus der Stadt Tönning
Am Markt 1
D-25832 Tönning
04861 614-560 / 04861 614-561
E-Mail: info[at]sz-snf.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Tönning

Für Rückfragen zum Datenschutz steht Ihnen zur Verfügung:
Jens O. Krügermann
c/o kpp group GmbH
Berliner Str. 112a
13189 Berlin
Telefon: 030 206 7372 280
FAX: 030 206 7372 299
E-Mail: jens.kruegermann[at]kpp-group.de
Internet: kpp-group.de

für das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld:

Datenschutzbeauftragte des Kreises Nordfriesland
Jennifer Jähn-Nguyen
Datenschutzbeauftragte des Kreises Nordfriesland
datenschutz nord GmbH
Niederlassung Hamburg
Sechslingspforte 2
22087 Hamburg
E-Mail: office[at]datenschutz-nord.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:
Die im Online Dienst Wohngeld relevante Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Bürger bei der Antragstellung digital zu unterstützen und damit einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu der Verwaltungsleistung Wohngeld zu ermöglichen (Onlinezugangsgesetz). Die Weiterleitung an das Verwaltungs- und Fachfverfahren Wohngeld erfolgt, um den Vollzug des Wohngeldgesetzes (im folgenden WoGG) zu ermöglichen – das heißt die Überprüfung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldanträgen.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG), von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e sowie Artikel 4 Abs. 2 DS-GVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Sozialgesetzbuch X, § 23 WoGG verarbeitet.

4c) Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet

  • Personenbezogene Daten im Sinne der natürlichen Person des Antragstellers (allgemeine Personendaten)
  • Personenbezogene Daten aus dem Tätigkeits-/Verdienst-/Vermögens- und Wohn-Umfeld des Antragstellers
  • Personenbezogene Daten für die Durchführung der finanziellen Transfer-Leistung Wohngeld
  • IP-Adresse bei der Nutzung des Dienstes

4d) Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Online Dienst Wohngeld werden die personenbezogenen Daten über das Antragsformular erhoben:

  • Details zur Antragstellenden Person
  • Erhalt von Transferleistungen
  • Angaben zur Höhe der Einnahmen
  • Abgaben
  • Werbungskosten
  • Veränderung von Einnahmen
  • Angaben zu Kinderbetreuungskosten
  • Angaben zur Schwerbehinderung
  • Angaben zu Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
  • Angaben zur Unterhaltszahlung
  • Angaben zu Unterhaltsansprüchen
  • Angaben zu ehemaligen Einnahmen
  • Angaben zum Vermögen
  • Adresse der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird
  • Angaben aktuelle Wohnung der antragstellenden Person
  • Angaben über Wohngeld für eine andere Wohnung
  • Angaben zur Förderung der Wohnung mit öffentlichen Mitteln
  • Aktuelle Haushaltsmitglieder
  • Veränderungen zum Tod eines Haushaltsmitglieds
  • Angaben zur zukünftigen Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Angaben zu Umzug oder Auszug
  • Mietverhältnis
  • Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter
  • Angaben zur Größe der Wohnung
  • Details zur Miete
  • Zusätzliche Angaben zur sonstigen Nutzung des Wohnraums
  • Fragen zur Zahlung des Wohngeldes
  • Wichtige Hinweise

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken und postalisch an die Wohngeldbehörde zu schicken oder elektronisch an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld
zu übermitteln. Um eine ordnungsgemäße Verarbeitung zu gewährleisten erfolgt eine Protokollierung. Dabei ist zwischen einer technischen und einer fachlichen Protokollierung zu unterscheiden. Während die technische Protokollierung keine personenbezogenen Daten enthält, wird bei der fachlichen Protokollierung (Aufzeichnen der fachlichen Verarbeitungsschritte) die IP-Adresse verarbeitet. Die fachliche Protokollierung dient u.a. dazu, im Störungsfall Analyseaktivitäten durchzuführen. Eine fachliche Protokollierung kann immer nur zeitlich begrenzt ausgeführt werden sowie mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten. Sind die Daten erfolgreich an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld übermittelt, erfolgt auf der Basis der erhobenen und ermittelten Daten die Prüfung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung des Wohngeldantrages.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

5a) Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Online Dienst Wohngeld weitergegeben an:

  • Zuständige Wohngeldbehörde, um den Wohngeldantrag zu bearbeiten, zu prüfen und einen Bescheid zu erstellen.
  • Die Datenverarbeitung im Rahmen des Online Dienstes Wohngeld erfolgt auf der IT-Infrastruktur der Dataport AöR, die im Auftrag des Verantwortlichen (das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein) den Online-Dienst betreibt.

5b) Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verwaltungs- und Fachverfahrens Wohngeld durch die zuständige Wohngeldbehörde weitergegeben an:

  • für das Bundesland Schleswig-Holstein: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts - (§§ 34 bis 36 WoGG)
  • Statistisches Bundesamt (§ 34 Absatz 3, 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG)
  • Datenstelle der Träger der Rentenversicherungen (§ 33 WoGG, § 20 WoGV)
  • Meldebehörden (§ 33 Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
  • Bundeszentralamt für Steuern (§ 33 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 WoGG, § 20 WoGV)
  • Bundesagentur für Arbeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 WoGG)
  • Deutsche Post AG und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 33 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 WoGG)

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Um es dem Bürger im Falle einer technischen oder zeitlichen Unterbrechung zu ersparen, seine Daten erneut in die Antragsmaske einzugeben, besteht im Online Dienst Wohngeld die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung der Antragsdaten, die der Antragsteller jederzeit aktivieren/inaktivieren kann. Nach der Übermittlung an das Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld bzw. nach einem erfolgreichen Ausdruck des Antrages werden die Daten im Online Dienst Wohngeld sofort gelöscht.
Im Verwaltungs- und Fachverfahren Wohngeld werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn sie für den Vollzug des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 Wohngeldverordnung) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X).

7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die zuständige Wohngeldbehörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter www.datenschutzzentrum.de entnehmen.

Ergänzende datenschutzrechtliche Hiwneis zum Wohngeldantrag

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DS-GVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO. Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8.

1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern

Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DS-GVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).

2. ​​​​​​​Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben

  • bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/ Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
  • bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
  • beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

​​​​​​​3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich

Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.

Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

​​​​​​​4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik

Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an das Statistikamt Nord, an das Statistische Bundesamt sowie an das für Wohngeld zuständige Bundesministerium und/oder an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis 36 WoGG).

​​​​​​​5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

​​​​​​​6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

​​​​​​​7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde.

Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen *1

Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 21 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl.  § 84 Abs. 5 SGB X).

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden.

​​​​​​​8. Kontaktdaten/ Adressen

Verantwortliche:

Sozialzentrum südliches Nordfriesland im Rathaus der Stadt Tönning: Bianca Abraham, Elke Speer, Gaby Rogall, Silke Lindemann
Kontaktdaten siehe hier​​​​​​​.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter:

Jens O. Krügermann
c/o kpp group GmbH
Berliner Straße 112a
13189 Berlin
Telefon: 030 206 7372 280
FAX: 030 206 7372 299
E-Mail: jens.kruegermann@kpp-group.de

Landesdatenschutzbeauftragter:

Marit Hansen

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

* Landesintern bedarf es jeweils der Klärung, für welche datenschutzrechtlichen Anliegen die Wohngeldsachbearbeitenden bzw. die Datenschutzbeauftragten in der Wohngeldbehörde (vgl. Art. 37 DS-GVO) zuständig sein soll.

Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan