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Beantragen Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Kind.
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Wichtiger Hinweis:

Zum Ausfüllen des Antrags brauchen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Ab sofort können Sie den Onlineantrag mittels ELSTER einreichen und müssen ihn dann nicht mehr ausdrucken und unterschreiben.

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