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Für die Ausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises wird ein Lichtbild benötigt (nur erforderlich ab Vollendung des 10. Lebensjahres), welches Sie hier elektronisch übersenden können.

Hinweise:

  • Für die elektronische Übersendung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Kommune mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem aktuell gestellten Antrag bzw. mit einem gesonderten Schreiben die Anmeldedaten (hier: Benutzercode und Geschäftszeichen) für diese Seite. Diese Anmeldedaten müssen Sie in der nachstehenden Anmeldung eingeben.

  • Der Benutzercode ist drei Monate ab Ausstellung nutzbar.

  • Der Benutzercode kann nur einmalig verwendet werden und wird ungültig, wenn damit ein Lichtbild übermittelt wurde. Ebenso wird der Benutzercode ungültig, wenn Sie nach einer Antragstellung in eine andere Kommune umziehen und damit Ihr bisheriges Geschäftszeichen durch ein neues ersetzt wird.

  • Sollten Sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Benutzercode verbraucht oder diesen verloren haben, können Sie diesen über die untenstehende Schaltfläche neu anfordern. Dieser wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt. Dies kann einige Tage dauern.

  • Ohne vorherige Antragstellung bei Ihrer Kommune kann diese Anwendung nicht genutzt werden. Auch die Ersatz-Benutzercode-Anforderung steht Ihnen dann nicht zur Verfügung.

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