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Jedes Brautpaar kann den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei wählen. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgte und das Wohnsitzstandesamt das Heiratsstandesamt zur Eheschließung schriftlich ermächtigt hat. 
Zuständig ist

  • das Standesamt, in dem Ort, Amt oder Bezirk Sie oder Ihre Verlobte / Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
  • Haben Sie in Deutschland keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz, können Sie sich direkt an Ihr Wunschstandesamt wenden und dort die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen.

Die Anmeldung zur Eheschließung muss grundsätzlich durch beide Verlobte erfolgen und ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschließung möglich.

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