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Grundsteuerreform

Am 1. Juli ist bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform gestartet. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer*innen von Grundstücken und Inhaber*innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) ihre Erklärung einreichen.

Für die neue Berechnung der der neuen Grundsteuer benötigen die Finanzämter zahlreiche Daten. Diese müssen die Eigentümer*innen von Wohn- und Gewerbeimmobilien bis Ende Oktober 2022 über das Steuerportal „Elster“ einreichen. Ausnahmen auf Papier sind nur für ältere und hilfsbedürftige Menschen erlaubt, die nicht über die entsprechende Technik verfügen. Eine rechtzeitige Übermittlung der Daten ist gesetzlich vorgeschrieben: Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wollen die Finanzämter eine Mahnung versenden. Danach drohen aktuell ggf. Verspätungszuschläge und Geldstrafen bis zu 25.000 Euro. Für Immobilien, für die auch nach einer Mahnung keine Daten übermittelt wurden, nehmen die Finanzämter eine Schätzung vor. Diese Schätzung fällt in der Regel zu Ungunsten der Eigentümer*innen aus.

Aktuelle Informationen und Hilfestellungen zur Abgabe der Erklärung

Wir geben Ihnen auf dieser Seite ein paar Tipps zur Grundsteuerreform und Hilfestellungen, wo Sie die erforderlichen Daten finden können.

Folgende Angaben sind bei Wohngrundstücken erforderlich:

  • Steuernummer des Grundbesitzes
    Die Steuernummer wurde Ihnen im Anschreiben zur Grundsteuerreform mitgeteilt. Die Nummer steht oben links auf dem Anschreiben des Finanzamtes,
     
  • Persönliche Steuernummern und Identifikationsnummer der Grundstückeigentümer*innen
    Die Steuernummern und Identifikationsnummern finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
     
  • Die Adresse des Grundstücks
    Straßenname, Hausnummer, PLZ, Ort.
     
  • Gemarkung und Flurstücke des Grundstücks
    Diese Angaben finden Sie i.d.R. im Kaufvertrag Ihrer Immobilie oder aber im Grundbuchblatt. Falls Sie keine Unterlagen hierzu haben, können Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht Husum) die Unterlagen einsehen oder bestellen.
     
  • Art des Grundstücks (Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück)
     
  • Fläche des Grundstücks und Bodenrichtwert
    Den Bodenrichtwert Ihres Grundstück können Sie hier online ablesen. Über das Grundsteuerportal können Sie auch die exakte Grundstücksfläche berechnen.
     
  • Das Baujahr des Gebäudes (ggfs. Datum der Kernsanierung)
    Die Angabe finden Sie i.d.R. ebenfalls im Kaufvertag
     
  • Die Wohn- und gegebenenfalls Nutzfläche
    Die Angaben finden Sie i.d.R. ebenfalls im Kaufvertag, andernfalls müssen Sie die Wohnfläche selbst neu vermessen
     
  • Anzahl der Stellplätze

Die Erläuterungen zu den einzelnen Angaben finden Sie hier.
Einen Rückruf-Service Ihres Finanzamtes Nordfriesland können Sie hier vereinbaren.
Ausführliche Informationen zur Abgabe der Erklärung über ELSTER gibt es hier.
Den Bodenrichtwert (inkl. Angabe der Gemarkung und Flurstück) Ihres Grundstück finden Sie hier. Über das Grundsteuerportal können Sie auch die exakte Grundstücksfläche berechnen.
 

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