Lärmbelästigung durch Zughupen in Tönning deutlich reduziert
Im Regelfall wird nur noch der deutlich leisere Einfachton in 660 Hz genutzt. Nur bei erkennbaren Gefährdungssituationen ist ausnahmsweise der Doppelton zu verwenden. Dieses Verfahren ergab laut Rückmeldung der betroffenen Anwohner eine deutliche Linderung des Problems, was sich auch im schwindenden Beschwerdeaufkommen zum zu lauten „Hupton“ der Züge zeigte. Die Vorgabe ist bindend für alle Lokführer/innen auf allen Linien des Akku-Netzes.
Weitere Spielräume bietet das Regelwerk des Eisenbahnverkehrs leider nicht. Auch die Häufigkeit und Dauer der Signale vor technisch nicht gesicherten Bahnübergängen ist genau definiert und im Interesse der Sicherheit durch jeden Betreiber strikt einzuhalten. Hierzu sei erwähnt, dass die Nordbahn trotz Einhaltung dieser Vorgaben allein in den letzten Wochen auf der Linie RB 64 zwischen St. Peter Ording und Husum leider zwei schwere Kollisionen an unbeschrankten Bahnübergängen zu verzeichnen hatte.