Städtebauförderung
Sanierungsgebiet Innenstadt
Die Stadt Tönning ist seit dem 25.10.2017 durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit dem Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ aufgenommen worden. Im Jahr 2020 wurde die Städtebauförderung umstrukturiert und in das aktuelle Programm „Lebendige Zentren“ überführt.
Mit der Aufnahme in das Programm möchte Tönning die Chance nutzen, an den bereits in der Vergangenheit angestoßenen Stadtentwicklungsprozess anzuknüpfen und sich den Herausforderungen struktureller und demographischer Veränderungen aktiv stellen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll dieser Stadtentwicklungsprozess nachhaltig unterstützt und fortgeführt werden und die Innenstadt gestärkt und belebt werden.
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Programms wurde die Vorbereitende Untersuchung (VU) gemäß §141 BauGB durchgeführt und zeitgleich wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erstellt, welches als Grundlage und damit quasi als „Fahrplan“ für die durchzuführenden Maßnahmen dient.
Die Sanierungssatzung über das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Tönning wurde am 20.08.2020 durch die Stadtvertretung beschlossen und trat zum 05.10.2020 in Kraft.
Die Gesellschaft für Orts- und Stadtentwicklung mbH (kurz: GOS) aus Kiel wurde 2022 als Sanierungsträger beauftragt. Der Sanierungsträger unterstützt und begleitet die Stadt im Prozess der Umsetzung der Gesamtmaßnahme in den nächsten 15 Jahren.
Als städtebauliche Maßnahmen sind zunächst die Erstellung eines Einzelhandelskonzepts sowie eines Verkehrskonzept beauftragt worden. Die Ergebnisse können Sie im Folgenden einsehen und downloaden:
• Einzelhandelskonzept
• Verkehrskonzept
Weitere Informationen zum Städtebauförderungsprogramm finden Sie hier.
Aktuelles
Umgestaltung Marktplatz und Schlosspark
Die Stadt Tönning plant in den kommenden Jahren eine Umgestaltung des Marktplatzes und der Innenstadt, um diese Bereiche zu revitalisieren und zu stärken.
Der historische Marktplatz, als zentrales Element der Stadt, soll zu einem einladenden Treffpunkt für Einheimische und Touristen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Schaffung eines barrierefreien und verkehrsberuhigten Bereichs.
Zudem ist geplant, den Schlosspark als attraktiven Aufenthaltsort weiterzuentwickeln und eine stärkere Verbindung zum Marktplatz über den Kanal Norderbootfahrt zu schaffen.
Im Rahmen dieser Neugestaltung werden auch Aspekte wie der Denkmal- und Naturschutz und die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt.
Dieser Planungsprozess wurde durch das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt, welches einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Umgestaltung des Marktplatzes und des Schlossparks in Tönning ermöglichte.
Die Grundlage für diesen Wettbewerb bildeten das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) aus dem Jahr 2017 sowie der aktuelle Maßnahmenplan und die politischen Beschlüsse des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 25.Januar 2024, 07.März 2024 und 27.Juni 2024 und der Stadtvertretung vom 13. Februar 2024 und vom 16. Juli 2024.
Der Wettbewerb wurde im April 2024 gestartet.
Nach einem Bewerbungsprozess wurden acht Planungsbüros ausgewählt, um neue und umsetzbare Konzepte für die Umgestaltung zu entwickeln. Dabei war es wichtig, die charakteristischen Merkmale der Orte zu bewahren und zu betonen.
Die Auslobung erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, etwa in Bezug auf Denkmalschutz, Naturschutz und Wasserbau.
Am 20. Januar 2025 wählte ein Preisgericht die ersten drei Preisträger aus.
Das Preisgericht bestand aus Landschaftsarchitekt/innen, zwei Stadtvertreter/innen und der Bürgermeisterin.
Der erste Preis ging einstimmig an das Büro POLA Landschaftsarchitekten aus Berlin, dem damit auch vergaberechtlich der Zuschlag zu erteilen ist. Der Entwurf überzeugte die Jury sowohl in gestalterischer als auch in funktionaler Hinsicht und erfüllte die wesentlichen Anforderungen der Aufgabenstellung.
Den zweiten Preis erhielt das Büro WES LandschaftsArchitektur PartG mbB aus Hamburg und der dritte Preis wurde an studiofutura GbR aus Berlin vergeben.
Die prämierten Entwürfe wurden vom 17. Februar bis 3. März 2025 in einer öffentlichen Ausstellung in der Stadtbücherei Tönning präsentiert.
Im nächsten Schritt ist vorgesehen, das Büro POLA Landschaftsarchitekten mit der detaillierten Ausarbeitung des Siegerentwurfs sowie einer Kostenschätzung zu beauftragen.
Dies erfolgt zunächst bis zur Leistungsphase 2 gemäß der HOAI (Vorplanung). Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsphase, und nun gilt es, die Planungen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, den Zielgruppen und der Politik weiter zu konkretisieren. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen werden als Grundlage für die weiteren Planungen und die spätere Umsetzung der Umgestaltung dienen.
Für die Öffentlichkeit ist eine Informationsveranstaltung geplant, bei der Herr Michel, Geschäftsführer von POLA Landschaftsarchitekten, den Siegerentwurf vorstellen wird.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Entwurf zu erläutern, Diskussionen anzuregen und Änderungswünsche zu sammeln. Diese Präsentationen sollen sowohl den politischen Entscheidungsträgern als auch der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen und ihre Anmerkungen und Vorschläge einzubringen.
Wann dies möglich ist, ist derzeit jedoch nicht absehbar, da die notwendigen politischen Beschlüsse in den zuständigen Gremien vertagt wurden. Sobald die Beratungen wieder aufgenommen worden sind und es neue Entwicklungen gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle gerne weiter darüber.
Schauen Sie auch gerne gelegentlich in unser Ratsinformationssystem, wo Sie Einladungen und Vorlagen zu den Gremiensitzungen finden.
Bahnhof und Bahnhofsumfeld
Der Bahnhof Tönning und sein Umfeld werden derzeit neu und zeitgemäß gestaltet.
Ziel ist es, den Bahnhof als Ankunftsort und als Tor zur Stadt für Einwohnende und Besuchende besser anzubinden und aufzuwerten.
Dazu wird das alte Bahnhofsgebäude entfernt und der Zugang zu den Gleisen barrierefrei gestaltet.
Es entstehen zusätzliche Stellplätze für Fahrräder, Parkplätze und eine verbesserte Situation für den öffentlichen Nahverkehr mit neuem Haltestellenbereich und einer Wendemöglichkeit für Busse.
Sanierungs-ABC: Informationen für Eigentümer*innen und Mieter*innen
Im Rahmen der Städtebauförderung greift innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets das sog. Sanierungsrecht.
Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich sowie sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB).
Die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und erfordern ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten.
Satzung der Stadt Tönning über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“2 MB
Sanierungssatzung Anlage1 Sanierungsgebiet944 KB
Sanierungssatzung Anlage2 Flurstückliste473 KB
Vorbereitende Untersuchungen/Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (VU/IEK)43 MB
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Tönning - Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelsentwicklungskonzepts6 MB