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A1-Bescheinigung für eine beschäftigte Person beantragen, die in einen EU/EWR-Mitgliedstaat oder die Schweiz entsandt wird


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie entsenden Personal vorübergehend ins Ausland? Zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrecht können Sie für ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung beantragen.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.