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Winterdienst


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 

Ansprechpartner

Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)

Frau KobargIcon Vcard

Tel: 04862 1000126  
E-Mail: mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)

Frau MunzIcon Vcard

Tel: 04862 1000123  
E-Mail: meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1  

Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)

Frau NiehusIcon Vcard

Tel: 04862 1000124  
E-Mail: elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


Bauhof

Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel: 04861 204  

Mitarbeiter (Bauhof)

Herr Andreas Oberste-BerghausIcon Vcard

Tel: 04861 204  
E-Mail: oberste-berghaus[at]toenning.de