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Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.


Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.

 

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

 

§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

§ 25 SchK

 

Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

MSGWG – Schwangerschaftsberatung

BMFSFJ - Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.50.3 Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst

Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-726  
E-Mail: sozialpsychiatrischerdienst[at]nordfriesland.de