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Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erlaubnis beantragen

ätigkeiten mit Krankheitserregern müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.


Tätigkeiten mit Krankheitserregern (zum Beispiel in Laboren) können zu einer Quelle von Infektionen und übertragbaren Erkrankungen werden. Daher wird ihnen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Grundsätzlich benötigen alle Personen, die mit Krankheitserregern arbeiten, sie aufbewahren, abgeben oder ausführen wollen, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es nur dort, wo sie das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich regelt, wie beispielsweise bei Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten, die zur selbstständigen Ausübung ihres Berufs berechtigt sind.

Zum "Arbeiten mit Krankheitserregern" gehören insbesondere:

  • Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
  • mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger,
  • gezielte Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern.

Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind vermehrungsfähige Erreger (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) oder sonstige biologische transmissible Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind die Zuverlässigkeit in Bezug auf die beantragten Tätigkeiten sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis durch

  • den Abschluss eines Studiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten und
  • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist.

 

Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anzeige vollständig ist und nach Prüfung der Unterlagen und der Räume die Tätigkeit nicht untersagt wird.

 

Es können Gebühren anfallen. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Beglaubigte Kopien der erforderlichen Ausbildungsnachweise,
  • Bescheinigung über die mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht,
  • Führungszeugnis.

 

Formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Für die in § 45 IfSG festgelegten Ausnahmen wird keine Erlaubnis benötigt.

Einer Erlaubnis bedarf ebenfalls nicht, wer unter Aufsicht desjenigen, der eine Erlaubnis besitzt oder ausnahmsweise keiner Erlaubnis bedarf, tätig ist.

Unabhängig davon, ob die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder nicht, besteht eine Anzeigepflicht. Zudem muss jede wesentliche Veränderung der Räume, der Tätigkeit, der Entsorgung oder des Erregerspektrums muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Kreis Nordfriesland - 2.50 Fachdienst Gesundheit

Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-759   |   Fax: 04841 67-894415
E-Mail: gesundheitsamt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird jedoch dringend um Terminabsprache gebeten.

ANFAHRTSBESCHREIBUNG

Zu Fuss, mit dem Fahrrad
Das Gesundheitsamt liegt innenstadtnah in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Fußweg von der Innenstadt durch die Straßen Zingel und Damm ca. fünf Minuten.
Mit der Bahn:
Drei Linien halten in Husum
- Hamburg-Altona - Westerland (Sylt) / Westerland (Sylt) - Hamburg-Altona
- Bad St. Peter-Ording - Husum
- Kiel - Husum
Züge kommen in der Regel einmal stündlich in Husum an. Vom Husumer Bahnhof aus über die Fußgängerampel am Bahnhof und weiter auf dem Fußweg Richtung Innenstadt. Das Gesundheitsamt liegt nach 200 Metern auf der linken Seite.
Mit dem Bus:
Die nächstgelegenen Bu ...