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Schutzgebiete


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.


Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.

Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
  • sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 

Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

NATURA 2000 - Europaweiter Verbund von Schutzgebieten

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Untere Naturschutzbehörde

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-328   |   Fax: 04841 67-657
E-Mail: naturschutz[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen