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Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.


Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.51 Fachdienst Veterinärwesen

Maas 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-827   |   Fax: 04841 67-840
E-Mail: veterinaeramt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird um Terminabsprache gebeten.