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Hilfe im Haushalt beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.


Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Südliches Nordfriesland

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04861 614-567   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: info[at]sz-snf.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Sozialzentrum südliches Nordfriesland



Tel: +49 4861 614567  
Web: www.toenning.de

Postanschrift:

Am Markt 1
25832 Tönning


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr