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Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.


Hilfe zur Gesundheit umfasst

  • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
  • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Südliches Nordfriesland

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04861 614-567   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: info[at]sz-snf.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Sozialzentrum südliches Nordfriesland



Tel: +49 4861 614567  
Web: www.toenning.de

Postanschrift:

Am Markt 1
25832 Tönning


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr