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Sporthalle, Sportplatz nutzen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur




Postanschrift:

Am Markt 1
25832 Tönning

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur)

Frau Katharina JensenIcon Vcard

Tel: +49 4861 61429  
E-Mail: jensen[at]toenning.de
|   Zimmer: 103