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Handelsabgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ihr Betrieb füllt Weinerzeugnisse ab und verkauft sie an Wiederverkäufer oder kauft Erzeugnisse zum Abfüllen hinzu? Dann müssen Sie eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.