Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im Mini-One-Stop-Shop (M1SS) beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.