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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.


Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

 

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

 

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

 

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 5.53.1 Sozialraum Süd

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04861 614-678  
E-Mail: jugendamt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag Termine nach Vereinbarung
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.


Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur




Postanschrift:

Am Markt 1
25832 Tönning

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur)

Frau Katharina JensenIcon Vcard

Tel: +49 4861 61429  
E-Mail: jensen[at]toenning.de
|   Zimmer: 103