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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.


Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Kurztext

Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit in gleicher Qualität und gleichem Umfang vom Sozialamt.

Dies sind:

  • Behandlung durch Ärzte
  • Hilfe von Hebammen,
  • Krankenhausunterbringung
  • Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann

 

Bitte wenden Sie sich an:

  • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
  • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

 

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.

 

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

 

Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Informationen für Familien

 

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.50 Fachdienst Gesundheit

Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-759   |   Fax: 04841 67-894415
E-Mail: gesundheitsamt[at]nordfriesland.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird jedoch dringend um Terminabsprache gebeten.

ANFAHRTSBESCHREIBUNG

Zu Fuss, mit dem Fahrrad
Das Gesundheitsamt liegt innenstadtnah in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Fußweg von der Innenstadt durch die Straßen Zingel und Damm ca. fünf Minuten.
Mit der Bahn:
Drei Linien halten in Husum
- Hamburg-Altona - Westerland (Sylt) / Westerland (Sylt) - Hamburg-Altona
- Bad St. Peter-Ording - Husum
- Kiel - Husum
Züge kommen in der Regel einmal stündlich in Husum an. Vom Husumer Bahnhof aus über die Fußgängerampel am Bahnhof und weiter auf dem Fußweg Richtung Innenstadt. Das Gesundheitsamt liegt nach 200 Metern auf der linken Seite.
Mit dem Bus:
Die nächstgelegenen Bu ...