Einsicht in archivierte Bauakten beantragen
Einsicht in archivierte Bauakten beantragen
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
+49 4861 614-0
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Fax:
+49 4861 614-0
E-Mail:
stadtverwaltung[at]toenning.de
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www.toenning.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-31
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Fax:
04861 614-40
E-Mail:
dohle[at]toenning.de
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Zimmer:
109
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-32
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Fax:
04861 614-40
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grimsmann[at]toenning.de
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Zimmer:
109
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
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04861 614-40
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ruddeck[at]toenning.de
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Zimmer:
108
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-39
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04861 614-40
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schmidt[at]toenning.de
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Zimmer:
110