Leichenpass: Ausstellung
Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Gewerbelegitimationskarte
- Nachweis der Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Ansprechpartner
Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel:
04862 1000-0
E-Mail:
info[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000121
E-Mail:
corinna.kiepke[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.16
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000125
E-Mail:
andrea.peters[at]amt-eiderstedt.de
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