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Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.


Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
  • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
  • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)

Frau KiepkeIcon Vcard

Tel: 04862 1000121  
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