Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
Ansprechpartner
Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel:
04862 1000-0
E-Mail:
info[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000122
E-Mail:
sven.hansen[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.04
Mitarbeiter (Amt Eiderstedt - Team Ordnungsamt)
Tel:
04862 1000123
E-Mail:
meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1
Ordnungswesen
Postanschrift:
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25832
Tönning