Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Anordnungen für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern zur Berechnung der Wasserabgabe mitteilen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Teilung von Grundstücken
Ansprechpartner
Stadt Tönning - Bauleitplanung
Am Markt 1
25832 Tönning
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Bauleitplanung)
Tel:
+49 4861 61429
E-Mail:
hellinger[at]toenning.de
Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
+49 4861 614-0
|
Fax:
+49 4861 614-0
E-Mail:
stadtverwaltung[at]toenning.de
Web:
www.toenning.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-31
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
dohle[at]toenning.de
|
Zimmer:
109
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-32
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
grimsmann[at]toenning.de
|
Zimmer:
109
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-33
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
ruddeck[at]toenning.de
|
Zimmer:
108
Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)
Tel:
04861 614-39
|
Fax:
04861 614-40
E-Mail:
schmidt[at]toenning.de
|
Zimmer:
110