Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.


Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Stadt Tönning - Bauleitplanung

Am Markt 1
25832 Tönning


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Bauleitplanung)

Frau Manuela HellingerIcon Vcard

Tel: +49 4861 61429  
E-Mail: hellinger[at]toenning.de


Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Michael DohleIcon Vcard

Tel: 04861 614-31   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: dohle[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Sven GrimsmannIcon Vcard

Tel: 04861 614-32   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: grimsmann[at]toenning.de
|   Zimmer: 109  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Kornelius RuddeckIcon Vcard

Tel: 04861 614-33   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: ruddeck[at]toenning.de
|   Zimmer: 108  

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau)

Herr Mike SchmidtIcon Vcard

Tel: 04861 614-39   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: schmidt[at]toenning.de
|   Zimmer: 110