Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Hausschlachtungen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-589E-Mail: wasserbehoerde[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein