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Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

Direkt online beantragen:

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 


Ansprechpartner

Welter Straße 1 25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de

Frau Jacobs

Mitarbeiter Ordnungsamt

Frau Kobarg

Mitarbeiter Ordnungsamt

Frau Niehus

Mitarbeiter Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04862 1000124
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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