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Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

 

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

 

Keine

 

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

 

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 25832 Tönning
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de

Frau Lehmann

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000146
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)

Frau Meister

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000144
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)

Frau Ohm

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000147
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)

Frau Schmidt

Mitarbeiter Bürgerbüro

Frau Ströhmer

Mitarbeiter Bürgerbüro

Frau Zimmer

Mitarbeiter Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04862 1000145
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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