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Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer beziehungsweise Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

 

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden, Stand: April 2022 (AV 2) (kba.de)

 

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.

 

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

 

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

 


Ansprechpartner

Marktstraße 6 25813 Husum
Tel: 04841 67-210Fax: 04841 67-484E-Mail: verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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