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In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 


Ansprechpartner

Marktstraße 6 25813 Husum
Tel: 04841 67-623Fax: 04841 67-265E-Mail: bauaufsicht-sued[at]nordfriesland.de


Am Markt 1 25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0Fax: +49 4861 614-0E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.deWeb: www.toenning.de

Herr Michael Dohle

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

Kontakt herunterladen
04861 614-31
04861 614-40
dohle[at]toenning.de
Zimmer: 109

Herr Sven Grimsmann

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-32
04861 614-40
grimsmann[at]toenning.de
Zimmer: 109

Herr Kornelius Ruddeck

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-33
04861 614-40
ruddeck[at]toenning.de
Zimmer: 108

Herr Mike Schmidt

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-39
04861 614-40
schmidt[at]toenning.de
Zimmer: 110


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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