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Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.

 

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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