Brauchtumsfeuer anmelden
Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Fundsachen melden
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Ansprechpartner
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Frau Jacobs
Mitarbeiter Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04862 1000129
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Kobarg
Mitarbeiter Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04862 1000126
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Niehus
Mitarbeiter Ordnungsamt
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04862 1000124
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein