Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Ansprechpartner
Maas 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-827Fax: 04841 67-840E-Mail: veterinaeramt[at]nordfriesland.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein