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Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

 

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein

 

Verdienstnachweis

 

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Jugendferienwerksrichtlinie

 

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Jugenferienwerk

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 25832 Tönning
Tel: 04861 614-678E-Mail: jugendamt[at]nordfriesland.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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