Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Welter Straße 1
25836 Garding
E-Mail: gewerbe[at]amt-eiderstedt.de
Frau Kiepke
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz
Kontakt herunterladen
04862 1000121
corinna.kiepke[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.16
Frau Peters
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten & Brandschutz
Kontakt herunterladen
04862 1000125
andrea.peters[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.16
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein