Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Hunde: anmelden / abmelden
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Zoo-Genehmigung beantragen
Ansprechpartner
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Frau Jacobs
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000129
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Kobarg
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000126
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein