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Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 


Ansprechpartner

Welter Straße 1 25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de

Frau Jacobs

Mitarbeiter Team Ordnungsamt

Frau Kobarg

Mitarbeiter Team Ordnungsamt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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