Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Keine
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Ansprechpartner
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de
Frau Lehmann
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000146
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Meister
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000144
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Frau Ohm
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000147
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Schmidt
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000141
rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.01
Frau Ströhmer
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04862 1000142
birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.02
Frau Zimmer
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04862 1000145
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein