Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Keine

 


Ansprechpartner

Badallee 1 25826 Sankt Peter-Ording
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan