Naturschutz
Naturschutz
Naturschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft.
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.
Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Informationen zum Naturschutz in Schleswig-Holstein
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verwertungsnachweis erhalten
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-328Fax: 04841 67-657E-Mail: naturschutz[at]nordfriesland.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein