Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.
Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
MSGWG Schwangerschaftsberatung
BMFSFJ - Schwangerschaftskonfliktberatung
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Pflege: Beratung
- Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Ansprechpartner
Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-726E-Mail: sozialpsychiatrischerdienst[at]nordfriesland.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein