Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll sind feste Abfälle (z.B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Kanalstörung melden
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Ansprechpartner
Hohle Gasse 3
25813 Husum
Tel: 04841 8948-0Fax: 04841 8948-25E-Mail: info[at]awnf.deWeb: www.awnf.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein