Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
- Amtliche Karten / Pläne - Kartografische Bearbeitung und Herausgabe
- Enteignung eines Grundstücks
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ansprechpartner
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0Fax: +49 4861 614-0E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.deWeb: www.toenning.de
Frau Dorothe Klömmer
Mitarbeiter Stadt Tönning
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04861 614-24
04861 614-40
kloemmer[at]toenning.de
Zimmer:
100
Welter Str. 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: bauamt[at]amt-eiderstedt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein