Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
Ansprechpartner
Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel: 04861 204
Herr Andreas Oberste-Berghaus
Mitarbeiter Bauhof
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0Fax: +49 4861 614-0E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.deWeb: www.toenning.de
Herr Michael Dohle
Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
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04861 614-31
04861 614-40
dohle[at]toenning.de
Zimmer:
109
Herr Sven Grimsmann
Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
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04861 614-32
04861 614-40
grimsmann[at]toenning.de
Zimmer:
109
Herr Kornelius Ruddeck
Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
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04861 614-33
04861 614-40
ruddeck[at]toenning.de
Zimmer:
108
Herr Mike Schmidt
Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau
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04861 614-39
04861 614-40
schmidt[at]toenning.de
Zimmer:
110
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein