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Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.

 

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG

 

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.

 


Ansprechpartner

Dithmarscher Straße 10 25832 Tönning
Tel: 04861 204

Herr Andreas Oberste-Berghaus

Mitarbeiter Bauhof


Am Markt 1 25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0Fax: +49 4861 614-0E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.deWeb: www.toenning.de

Herr Michael Dohle

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

Kontakt herunterladen
04861 614-31
04861 614-40
dohle[at]toenning.de
Zimmer: 109

Herr Sven Grimsmann

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-32
04861 614-40
grimsmann[at]toenning.de
Zimmer: 109

Herr Kornelius Ruddeck

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-33
04861 614-40
ruddeck[at]toenning.de
Zimmer: 108

Herr Mike Schmidt

Mitarbeiter Stadt Tönning - Hoch- und Tiefbau

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04861 614-39
04861 614-40
schmidt[at]toenning.de
Zimmer: 110


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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