Straßenreinigung
Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Ansprechpartner
Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel: 04861 204
Herr Andreas Oberste-Berghaus
Mitarbeiter Bauhof
Postanschrift:Am Markt 125832Tönning
Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Frau Jacobs
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000129
silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Kobarg
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000126
mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.04
Frau Munz
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000123
meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1
Frau Niehus
Mitarbeiter Team Ordnungsamt
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04862 1000124
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein