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In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 


Ansprechpartner

Dithmarscher Straße 10 25832 Tönning
Tel: 04861 204


Welter Straße 1 25836 Garding
Tel: 04862 1000-0E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de

Frau Jacobs

Mitarbeiter Ordnungsamt

Frau Kobarg

Mitarbeiter Ordnungsamt

Frau Munz

Mitarbeiter Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04862 1000123
meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1

Frau Niehus

Mitarbeiter Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
04862 1000124
elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)



Postanschrift:Am Markt 125832Tönning


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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