Telemedien
Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Rundfunkveranstalter: Zulassung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein