Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de
Frau Lehmann
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000146
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Meister
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000144
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Frau Ohm
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000147
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Frau Schmidt
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000141
rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.01
Frau Ströhmer
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000142
birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
0.02
Frau Zimmer
Mitarbeiter Bürgerbüro
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04862 1000145
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein