Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Das Amt für Gesundheit überwacht Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und gegebenenfalls selbst Wasserproben entnommen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein