Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

 

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

 

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB

 

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 


Ansprechpartner

Theodor-Storm-Straße 5 25813 Husum
Tel: +49 4841 693-0Fax: +49 4841 693-100E-Mail: verwaltung[at]ag-husum.landsh.deWeb: www.amtsgericht-husum.schleswig-holstein.de

Postanschrift:25801Husum


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan