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Unsere Kurkarte

Kleine Karte – viele Vorteile!

Das Tönning Ticket (Meldekarte)

Die Tourist- und Freizeitbetriebe Tönning möchten Ihnen den Urlaub so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört neben guten Pensionen, Hotels und Appartements auch ein breites touristisches Angebot.

Die Kur- und Freizeitanlagen werden gepflegt und instand gehalten. Nicht nur das beheizte Freibad, sondern auch die Außenanlagen – Kinderspielplätze, Promenade und viele Kilometer Wanderwege.

Der Badestrand wird regelmäßig gereinigt und Rettungsschwimmer sorgen für Ihre Sicherheit. Investitionen in unseren städtischen Anlagen und der Umbau des Packhauses am Hafen zu einem großen Kultur- und Veranstaltungszentrum müssen finanziert werden.

Um Ihnen diesen umfangreichen Service bieten zu können, gibt es die Kurabgabe. Sie ist zweckgebunden und wird nur für die öffentlichen Einrichtungen, für Urlauber und Kurgäste verwendet. Unsere Kurabgabe-Satzung können Sie übrigens hier einsehen. Überdies halten wir für Sie in der Tourist-Information, Am Markt 2 in Tönning ein Hinweisblatt zur Datenverarbeitung bereit, damit Sie voll im Bilde sind. Alternativ können Sie den Text auch hier am unteren Ende dieser Seite nachlesen.

Mit der Kur- und Gästekarte erhalten Sie viele Vergünstigungen und Vorteile sowie einmaligen Strandeintritt an fast allen Stränden an der Nord- und Ostsee.

Wo bekommen Sie Ihr Tönning Ticket?

Die Gästekarte, „Tönning Ticket“, bekommen Sie direkt bei Ihrem Gastgeber. Bitte sprechen Sie den Vermieter oder seinen Beauftragten auf ihre persönliche Gästekarte an. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Gästekarte bei der Touristinformation Tönning zu erhalten.

Rabatte und Vergünstigungen

10% Rabatt auf den Eintritt in „Modellbahnzauber“ Friedrichstadt

Ab in den Steinzeitpark Albersdorf!

Ermäßigter Eintritt bei Vorzeigen der Kurkarte an der Kasse Steinzeitpark Albersdorf

3,00 € Rabatt auf die Tageskarte unseres Fitnessstudios „BIMs – Body In Motion“ inkl. aller Kurse. Statt 15,- Euro nur 12,- Euro. 

1x 0,50 € Rabatt für eine Person in unserem beheizten Freibad. Gegen Vorlage des Vergünstigungsinfoblattes erhält eine Person 0,50 € Rabatt auf den Eintrittspreis im Freibad.

 

Eine Woche kostenfreie Nutzung aller Medien der Stadtbücherei Tönning
 

1 x kostenfreier Zutritt zu einem der kostenpflichtigen Strände in Schleswig-Holstein. Hiervon ausgenommen sind die Strände in St. Peter-Ording sowie auf den Inseln Sylt, Amrum und Föhr.

Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hält zusammen: Die meisten Gemeinden, die Kurabgabe erheben, haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein zugestimmt. Das ist zum Vorteil für Sie: Mit einer Kurkarte aus einer der aufgelisteten Gemeinden, kann jeder Urlaubsgast kurabgabefrei einen Tagesausflug in eine der anderen Tourismusgemeinden machen. Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen Einrichtungen und der Besuch von bestimmten Veranstaltungen. In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte zum einmaligen kurabgabefreien Besuch anerkannt:

  • Büsum
  • Büsum Deichhausen
  • Dagebüll, Friedrichskoog
  • Hallig Langeneß
  • Hallig Oland
  • Helgoland
  • Lunden/Dithmarschen
  • Nordstrand
  • Pellworm
  • Tönning
  • Westerdeichstrich
  • Bad Bramstedt
  • Bad Malente
  • Bad Schwartau
  • Bosau
  • Dersau
  • Mölln
  • Plön
  • Blekendorf
  • Dahme
  • Eckernförde
  • Fehmarn (inselweit)
  • Glücksburg
  • Grömitz
  • Großenbrode
  • Heikendorf
  • Heiligenhafen
  • Hohwacht
  • Kellenhusen
  • Laboe
  • Neustadt/Pelzerhaken/Rettin
  • Scharbeutz
  • Schönberg
  • Schönhagen
  • Schwedeneck
  • Sehlendorf Strand
  • Sierksdorf
  • Strande
  • Timmendorfer Strand
  • Travemünde
  • Weißenhäuser Strand

Unsere Geschäftsbedingungen

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über das Reservierungssystem der Tourist- und Freizeitbetriebe Tönning e. V., – nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend “BHB” abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
    1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
    2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
    3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
    4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
       
  2. Reservierungen
    1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung
      nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag, wenn die Annahme des Antrages durch den BHB oder die Vermittlungsstelle erfolgt ist.
    2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
      dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
       
  3. Leistungen und Preise
    1. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und
      Erläuterungen.
    2. Die angegebenen Preise sind Endpreise schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich ausgewiesene Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, verbrauchsabhängige Kosten (z. B. bei
      Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
       
  4. Bezahlung
    1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle.
    2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.
    3. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
    4. Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist spätestens bei Anreise an den BHB zu bezahlen.
    5. Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
       
  5. Rücktritt des Gastes
    1. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen ermächtigen den Gast nicht, den Beherbergungsvertrag kostenlos zu stornieren oder zu widerrufen.
    2. Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der
      BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
    3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
      Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
      1. Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
      2. Bei Übernachtung/Frühstück 80%
      3. Bei Halbpension 70%
      4. Bei Vollpension 60%
    4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als mit der von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
    5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
    6. Buchungen über das System/die Vermittlungsstelle.
    7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
       
  6. Obliegenheiten des Gastes
    1. Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
    2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
    3. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
    4. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
    5. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
    6. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
    7. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
       
  7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
    1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
      1. soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
      2. soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
    2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
    3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
    4. Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet
      ausschließlich der BHB.
       
  8. An- und Abreisezeiten
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
    2. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
       
  9. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.
    2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    3. Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz
      oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.

© Urheberrechtlich geschützt. RA Noll, Stuttgart, überarbeitet im August 2014 durch RA Schwarze, Hamburg

Hinweise zur Datenverarbeitung Ihrer Gästekartendaten

Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) bestehen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten. Aus diesem Grunde werden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis gegeben:

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadt Tönning
Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning
(Eigenbetrieb der Stadt Tönning)
Am Markt 2
2 58 32 Tönning
Telefon: 0 486 1 / 614 - 20
E-Mail: info[at]toenningtourismus.de

Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters:
AVS Allgemeine Verwaltungs- und Service GMBH
Josephsplatz 8
9 54 44 Bayreuth

Datenschutzbeauftragter:
Jens O. Krügermann
c/o kpp group GmbH
Berliner Straße 112a
13189 Berlin
Telefon: 030 206 7372 280
FAX: 030 206 7372 299
E-Mail: jens.kruegermann[at]kpp-group.de

Zwecke der Verarbeitung

  • Datenerfassung zur Ausstellung eines personenbezogenen Meldescheines.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  • Kurabgabesatzung der Stadt Tönning vom 12. September 2012
  • § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
  • §§ 1,2 und 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein

Empfänger der personenbezogenen Daten
Die für die Bearbeitung der erforderlichen Daten werden an das AVS Meldesystem übermittelt.

Herkunft der Daten, sofern die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

  • Dateneingaben vom Wohnungsgeber oder dessen Beauftragten.

Art der verarbeiteten Daten und Löschfristen
Die Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning sowie die Wohnungsgeber oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Kurabgabesatzung der Stadt Tönning, der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies sind insbesondere:

  • Ort der Unterbringung/Name des Gasthauses
  • Zeitraum, den der Gast/die Gäste in Tönning verbringen.
  • Vor- und Zuname des Gastes/der Gäste
  • Anschrift des Gastes/der Gäste
  • Geburtsdatum des Gastes/der Gäste
  • Ausweisnummer von Gästen, die aus dem Ausland anreisen.
  • Staatsangehörigkeit des Gastes/der Gäste
  • Schwerbehindertenausweis ab 50% (Grad der Schwerbehinderung) sowie mögliche eingetragenen Begleitpersonen.
  • Daten der Mitreisenden; auch die Daten von Kindern/Schülern/Auszubildenden, welche zwar von der Kurabgabe befreit sind, aber nach dem Meldegesetz trotzdem mit aufgeführt werden müssen.

Die Daten werden nach 10 Jahren gelöscht oder spätestens zwei Jahre nach Vertragsende.

Betroffenenrechte
Auskunft: Betroffene haben nach Artikel 15 DS-GVO das Recht, vom Verarbeiter Auskunft über die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Berichtigung: Sollten Betroffene feststellen, dass die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten falsch sind, müssen diese nach Artikel 16 DS-GVO berichtigt werden.
Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Betroffene haben nach Artikel 17 DS-GVO das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Eine Löschung ist allerdings nur dann zulässig, wenn dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen (z.B. wenn sich Betroffene und Datenverarbeiter nicht einig sind, ob die gespeicherten Daten richtig sind) haben Sie nach Artikel 18 DS-GVO ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Widerspruch: Sie können gemäß Artikel 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte beachten Sie, dass sie bei Widerspruch von für die Nutzung unseres Angebotes erforderlichen Pflichtangaben das Angebot nicht mehr nutzen können.
Datenübertragbarkeit: Nach Artikel 20 DS-GVO besteht bei bestimmten Verarbeitungen ein Anspruch auf Datenübertragbarkeit. Die betrifft nur Daten, die auf Basis einer Einwilligung oder zur Vertragserfüllung erhoben wurden. Daher ist das Recht auf Datenübertragbarkeit bei diesem Verfahren nicht anwendbar

Wenn Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte persönlich oder schriftlich an die Leitung der Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning, Am MArkt 2, 25832 Tönning.

Beschwerderechte
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich gemäß Artikel 38 Abs. 3 DS-GVO an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Tönning (Kontaktdaten siehe Abschnitt Datenschutzbeauftragte) oder nach Artikel 77 Abs. 1 DS-GVO an die zuständige Aufsichtsbehörde werden.
Die für die Stadt Tönning zuständige Aufsichtsbehörde ist:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein Postfach 71 16
2 41 71 Kiel
Fon: 04 31 / 988 - 12 00
Fax: 04 31 / 988 - 12 23
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de
Webseite: www.datenschutzzentrum.de

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